Die EVG hat wieder zur Teilnahme an ihrem traditionellen Fotowettbewerb aufgerufen. Gesucht werden „Bilder von Zügen in malerischer oder interessanter Umgebung“, von denen die besten drei dann im EVG-Bahnlandschaften-Kalender 2020 veröffentlicht werden. Alle Interessenten haben bis zum 5. Juli 2019 Zeit, ihr Foto einzusenden.
Was ist zu beachten?
Jeder Teilnehmer darf maximal drei Motive einreichen, die per E-Mail oder USB-Stick an die EVG gesendet werden können. Die Bilder müssen eine Auflösung von mindestens 300 dpi und eine Mindestbreite von 28 cm haben. Die Empfängeradresse finden Sie auf der offiziellen Seite der EVG.
Und was gibt es zu gewinnen?
Die Gewinner können ihr Foto nicht nur im Bahnlandschaften-Kalender 2020 bestaunen, sondern dürfen sich auch über einen weiteren Preis freuen. Für den Erstplatzierten gibt es zusätzlich einen Reisegutschein im Wert von rund 1.000 Euro, für den Zweit- und Drittplatzierten jeweils eine Dampflok bzw. ein Güterwagenset von Roco. Drei gute Gründe mehr, um bei dem Wettbewerb mitzumachen!
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft ist mit aktuell fast 190.000 Mitgliedern eine der wichtigsten Institutionen in der Schienenbranche. Sie ging aus dem „Verband der Eisenbahner Deutschlands“ hervor, der vor mehr als 120 Jahren gegründet wurde. Heute repräsentiert die Gewerkschaft alle Beschäftigen im Verkehrsbereich: vom Lokführer über den Zugbegleiter, den Mitarbeiter in der Werkstatt oder im Service bis hin zum Fahrdienstleiter oder der Bürokraft.
Dabei engagiert sich die EVG im Bereich Verkehrspolitik und Soziales – z. B. zu den Themen Rente, Gesundheit und Wohnen – und setzt sich für faire Löhne ein. Ende letzten Jahres fanden beispielsweise die Tarifverhandlungen zwischen der EVG und der Deutschen Bahn statt, bei der die EVG alle 37 Forderungen durchsetzen konnte.
Sind Sie in der Bahnbranche beschäftigt aber noch kein Mitglied der EVG? Dann können Sie sich auf der Homepage der EVG über die Gewerkschaft und die Vorteile einer Mitgliedschaft informieren.