Fernbahn

Der Begriff der Fernbahn stammt nicht aus dem offiziellen Bahnvokabular, wird aber trotzdem regelmäßig gebraucht. Insbesondere als Komposition mit anderen Bezeichnungen, z. B. Fernbahnhof, oder in der Bezeichnung für Bahnstrecken wie den Tunnel „Nord-Süd-Fernbahn“ im Zentrum von Berlin findet er Verwendung.

Synonym gebraucht wird häufig der Begriff Schienenpersonenfernverkehr, kurz SPFV genannt. Hierunter fallen alle Personentransporte, die sich mehr als 50 km vom Zielbahnhof entfernen und/oder länger als eine Stunde dauern.

Im Gegensatz zum Regionalverkehr arbeitet der Fernverkehr eigenwirtschaftlich und finanziert sich aus dem Verkauf von Fahrkarten. Der Regionalverkehr hingegen trägt sich sowohl über die Fahrkartenverkäufe als auch aus Mitteln des Bundes. Mit der Bereitstellung sogenannter „Regionalisierungsmittel“ fördert der Staat den Ausbau und die Inbetriebnahme des Nahverkehrs.

Bis 1994 hatten die Eisenbahnen des Bundes das Monopol auf die Bewirtschaftung der Schienen. Mit der Bahnreform wurde die Monopolstellung aufgehoben und die Fernbahn dem freien Markt zugeführt. Eine Studie der Bundesnetzagentur im Jahr 2011 bestätigte jedoch die weiterhin vorherrschende Stellung der Deutschen Bahn bei den Fernbahnen, mit einem Marktanteil von etwa 99 Prozent.

Gleichzeitig konkurriert die Fernbahn auch mit Busunternehmen und Fluggesellschaften um die Reisenden. Im Gegensatz zu Fernbussen, die die Infrastruktur des Straßennetzes kostenlos nutzen können, müssen Betreiber einer Bahnverbindung Gebühren für die Nutzung des Schienennetzes zahlen. Hinzu kommt, dass bei Verspätungen durch höhere Gewalt, wie z. B. bei einem Unwetter, nur die Bahn ihren Kunden eine Entschädigung zahlt.