Eisenbahnbundesamt

Das Eisenbahnbundesamt ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde in Bonn, die unter Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) steht. Mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland unterstehen der Aufsicht des Eisenbahnbundesamtes.

Aufbau des Eisenbahnbundesamts

Neben der Zentrale besteht das Eisenbahnbundesamt aus mehreren Abteilungen und Sachbereichen sowie einer angesiedelten Stelle.

In der Zentrale werden alle überregionalen oder grundsätzlichen Aufgaben bearbeitet. Daneben beherbergt die Zentralabteilung des Eisenbahnbundesamts Bereiche wie das Justitiariat, die Personalabteilung, IT-Services und die Vergabestelle.

Spezifischere Fragestellungen werden in den verschiedenen Abteilungen bearbeitet.

In der Abteilung für Infrastruktur geht es schwerpunktmäßig um Aufsichts-, Zulassungs- und Genehmigungsaufgaben rund um Bauprojekte, Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen sowie um die aktive Kapazitätsüberwachung der Eisenbahninfrastruktur.

Die Abteilung Fahrzeuge und Betrieb kümmert sich um Angelegenheiten der Fahrzeugzulassung und -überwachung, ist Zertifizierungsstelle sowie Zulassungsstelle für Kesselwagen. Darüber hinaus fällt die Überwachung von Gefahrgut- und Atomtransporte sowie die generelle Überwachung des Eisenbahnbetriebs in den Aufgabenbereich dieser Abteilung.

Die Abteilung Finanzierung beschäftigt sich, wie der Name schon vermuten lässt, mit der Prüfung von Anträgen und Verwendung sowie mit Fragestellungen, die den Haushalt betreffen.

Auch die Abteilung Planfeststellung, Umwelt, Fahrgastrechte trägt ihre Betätigungsfelder bereits im Namen. Im Bereich Umwelt werden hier unter anderem Umgebungslärmkartierungen sowie die Lärmaktionsplanung durchgeführt. Neben der Prüfung der Fahrgastrechte sitzt hier auch die Tarifaufsicht.

Im Leitungsstab befindet sich die Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Anerkennungsstelle und die Stelle für internationale Angelegenheiten.

In den zwölf Außenstellen kümmern sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insgesamt fünf Sachbereiche um das operative Geschäft vor Ort. Komplettiert wird das Eisenbahnbundesamt durch die Benannte Stelle Interoperabilität Bahnsystem EBC (Eisenbahn-Cert).

Standorte des Eisenbahnbundesamts

Das Eisenbahnbundesamt ist mit der Zentrale und seinen zwölf Außenstellen an diesen insgesamt 16 Standorten vertreten:

  • Zentrale Bonn
  • Außenstelle Berlin
  • Außenstelle Dresden
  • Außenstelle Erfurt
  • Außenstelle Essen
  • Außenstelle Frankfurt (Main) / Saarbrücken
  • Außenstelle Halle
  • Außenstelle Hamburg / Schwerin
  • Außenstelle Hannover
  • Außenstelle Karlsruhe / Stuttgart
  • Außenstelle Köln
  • Außenstelle München
  • Außenstelle Nürnberg

Aufgaben des EBA

Das Eisenbahnbundesamt stellt sich tagtäglich einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Aufgaben, die sich aus dem Gesetz und sonstigen Rechtsnormen ergeben.

Unter anderem ist das EBA für die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes zuständig. Die Planfeststellung dient im Wesentlichen der Integration einer Betriebsanlage in ihr Umfeld. Dazu müssen sowohl vertragliche als auch rechtliche Gegebenheiten geprüft und abgeklärt werden. Dies können z. B. Grundstücksfragen, Folgemaßnahmen an anderen Anlagen oder Schutzauflagen sein.

Darüber hinaus ist das Eisenbahnbundesamt auch die Zulassungsstelle für Fahrzeuge und Schieneninfrastruktur. Es erteilt Inbetriebnahmegenehmigungen sowohl für Neu- als auch für Umbaufahrzeuge.

Weitere Aufgabenfelder sind unter anderem die Bewilligung von verschiedenen Fördermitteln, welche der Bund für den Schienenverkehr zur Verfügung stellt sowie die Durchsetzung von Fahrgastrechten. Das EBA übernimmt dabei die Rolle der nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte sowohl im Eisenbahn-, als auch im Schiffs- und Busverkehr.

Darüber hinaus werden auch die Themen Umweltschutz und Lärmreduktion vom Eisenbahnbundesamt bearbeitet. Als zuständige Planfeststellungsbehörde achtet es auf die Einhaltung bestimmter Umweltschutzbestimmungen und -vorgaben und ist gleichzeitig die Umweltschutzaufsicht für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Zur Reduzierung des Lärmpegels werden verschiedene Maßnahmen wie Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung, Lärm-Monitoring sowie Lärmsanierung an Schienenwegen ergriffen.

Last but not least können Triebfahrzeugführer nach bestandener Prüfung beim Eisenbahnbundesamt ihren Triebfahrzeugführerschein abholen. Das EBA ist auch zuständig für die Anerkennungen von nötigen ärztlichen Bescheinigungen (z.B. Sehfähigkeit) und führt ein offizielles Register über alle ausgestellten Triebfahrzeugführerscheine.