Berliner Schülerinnen und Schüler können sich freuen: Ab dem 1. August 2019 ist nämlich die Nutzung der Busse und Bahnen im Tarifbereich Berlin AB für sie kostenlos. Das dürfte auch den Eltern ein Lächeln ins Gesicht zaubern.
On top kann sogar ein Fahrrad, ein Hund oder ein Kind unter 6 Jahren im entsprechenden Tarifbereich unentgeltlich mitgenommen werden. Für Fahrten ins Umland ändert sich nichts zum bisherigen Schülerticket: einfach einen Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich C kaufen und los geht’s.
Das braucht man für den kostenlosen Trip: eine personalisierte fahrCard
Wer noch kein Schülerticket im Abo hat, aber trotzdem pünktlich zum Start mit der neuen fahrCard ausgestattet sein möchte, hat noch Zeit. Der entsprechende Antrag kann bis spätestens 10. Juli gestellt werden. Also schnell auf https://www.bvg.de/schuelerticket gehen und die fahrCard beantragen!
Diejenigen, die schon ein Schülerticket im Abo haben, haben es wesentlich leichter: Diese Verträge werden automatisch auf die neuen, kostenlosen Bedingungen umgestellt, die vorhandene fahrCard kann in diesen Fällen einfach weiter genutzt werden.
Antrag stellen: So einfach geht‘s
Für die Neubeantragung des kostenlosen Schülertickets sind nur 3 simple Schritte nötig:
- Chipkarte online unter https://www.bvg.de/schuelerticket bestellen
Einfach Foto und aktuellen Schülerausweis I hochladen, Daten eingeben und direkt online bestellen. - Bearbeitungszeit beachten
- Regelmäßig den Briefkasten checken
Die neue fahrCard kommt nämlich per Post und gilt dann für vier Jahre.
Bei Oberschülern kann die Gültigkeit auch vorher enden – nämlich mit Ablauf des Schuljahrs, in dem der 16. Geburtstag liegt. Kann die Berechtigung durch einen aktuellen Schülerausweis erneut nachgewiesen werden, behält die fahrCard natürlich ihre Gültigkeit.
Und wenn mein Kind noch nicht zur Schule geht?
Auch für alle Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Berliner Schule besuchen, ist der Antrag der fahrCrad möglich. Entsprechende Nachweise sind der Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid einer Berliner Behörde.
Die erforderlichen Ausgleichszahlungen für das kostenlose Schülerticket erhält die BVG übrigens vom Land Berlin.
Schon fast zu alt für das Schülerticket?
Tja, da können wir von SchienenJobs leider auch nicht viel machen. Aber wenn der Schulabschluss schon vor der Tür steht und gleichzeitig noch völlige Ahnungslosigkeit herrscht, was danach kommt, haben wir einen Tipp:
Im Menüpunkt „Ausbildung“ geben wir eine Übersicht über spannende Ausbildungsberufe in der Bahnbranche mit Beschreibung der Ausbildung und des Arbeitsalltags sowie der Anforderungen und möglichen Karriereperspektiven.
Quellen:
https://www.bvg.de/schuelerticket (20.06.2019)
https://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=3200 (20.06.2019)
Bild:
Clemens Kreuer, Unsplash.com
https://unsplash.com/photos/cJ2JfAMJWKo